Unser Betrieb
Unser Kfz-Betrieb in Balve-Garbeck ist ein vertrauensvoller Ansprechpartner rund um den Reifen. Auf neuesten, speziell für den Reifen abgestimmte Montagegeräte, montieren wir für Sie Motorrad-, PKW- und LLKW- Reifen. Elekronisches Wuchten mit speziellen Programmen garantiert hohe Prozess-Sicherheit und somit einwandfreie Qualität für jede Anwendung.
Wir legen großen Wert auf individuelle Kundenbetreuung, faire und transparente Preise sowie eine hohe Qualität unserer Arbeit. Sorgen verantwortungsbewusst für Ihren Komfort und Ihre Sicherheit in Ihrem Fahrzeug.
Wir sind ein kundenorientiertes, innovatives Unternehmen mit einem dynamischen Team sowie modernster Ausstattung und Technik, wie z. B. computergesteuerter Diagnosegeräte. Dadurch wird die Qualität unserer Arbeit stets garantiert.
Unsere Mitarbeiter können durch kontinuierliche Schulungen der rasanten Entwicklung bei der Fahrzeugtechnik standhalten.
Die Geschäftstätigkeit umfasst alles von der Reparatur aller Art und jeder Marke, über die Auto-Unfallreparatur bis hin zur Inspektion und Wartung. Wir bieten ein facettenreiches und breit gefächertes Unternehmensportfolio.
Unser Kfz-Meisterbetrieb ist Mitglied in der Kfz-Innung, ebenso ist er an dem überregionalen Werkstattkonzept 1a autoservice angeschlossen. Darüber hinaus sind wir Bosch Modulpartner und können uns mit der hochwertigen Bosch Prüftechnik um jedes Problem kümmern
Die Werkstatt befindet sich im Industriegebiet Brauckessiepen in Garbeck.
Unser Unternehmen beschäftigt zur Zeit 7 hochmotivierte Mitarbeiter.
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sa. nach Vereinbarung
Haupt- und Abgasuntersuchung
Termin zur Hauptuntersuchung vereinbaren
Wir führen in unserem Hause Hauptuntersuchungen und Sondereintragungen durch.
Hauptuntersuchungen finden immer Dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr Mittwochs von 15:30 bis 17:00 Uhr
Freitags von 13:00 bis 17:00 Uhr
statt.
• Hauptuntersuchung
nach § 29 StVZO
• Sicherheitsprüfung
• Abgasuntersuchungen
nach § 47 a StVZO
• Änderungsabnahme
nach§ 19 (3)10