Reifenalter
Wie alt darf ein Reifen sein?
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) vertritt die Meinung, dass sachgemäß gelagerte Reifen maximal fünf Jahre ihre vollen Gebrauchswerteigenschaften
behalten und so lange auch unbedenklich verkauft und montiert werden können. Dies hätten die Reifenhersteller rechtsverbindlich gegenüber dem BRV erklärt.
Reifenalter (technisch und juristisch*)
Bis zu 3 Jahren gilt ein Reifen als "Fabrikneu"
Bis zu 5 Jahren gilt ein Reifen als "Neu"
(max. 5 Jahre Beibehaltung der vollen Gebrauchswerteigenschaften bei vorschriftsmäßiger Lagerung.)
-Verkauf und Montage technisch unbedenklich-
Verschiedene Faktoren können den Reifenalterungsprozess beeinflussen: Feuchtigkeit, UV-Strahlung, Wärme und Kälte etc. Um einen Leistungsabfall zu verhindern, werden der Gummimischung Substanzen zugegeben, die den Alterungsprozess stark verlangsamen. Nach maximal zehn Jahren sollten Sie aber Ihre alten Reifen durch neue ersetzen.
Woran erkenne ich das Reifenalter?
Seit 2000 ist die Herstellungsdatumskennzeichnung vierstellig. Die beiden ersten Ziffern definieren die Kalenderwoche der Herstellung, die letzten beiden Ziffern das Herstellungsjahr.
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sa. nach Vereinbarung
Haupt- und Abgasuntersuchung
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Wir führen in unserem Hause Hauptuntersuchungen und Sondereintragungen durch.
Hauptuntersuchungen finden immer Dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr Mittwochs von 15:30 bis 17:00 Uhr
Freitags von 13:00 bis 17:00 Uhr
statt.
• Hauptuntersuchung
nach § 29 StVZO
• Sicherheitsprüfung
• Abgasuntersuchungen
nach § 47 a StVZO
• Änderungsabnahme
nach§ 19 (3)10